Es gibt vier mögliche Wege, wie der Kunde die Feststellung des Ablebens einrichten kann:
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Der Kunde kann eine Vertrauensperson beauftragen, memoresa über den Sterbefall zu informieren. Das ist kostenlos, allerdings auch unsicher. Die Person darf nicht vergessen, sich bei uns zu melden. Diese Person muss nach deinem Ableben unverzüglich die Sterbeurkunde als Nachweis an uns senden, wird sicherlich aber erst einmal trauern wollen.
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Wenn der Kunde ein Testament beim Notar hinterlegen will, muss dort der Satz ergänzt werden, dass memoresa über das Ableben informiert werden soll. Das kostet über die normalen Gebühren des Notars nichts extra. Über den Tod werden wir so aber ganz sicher innerhalb von 3 Tagen vom Nachlassgericht automatisch informiert.
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Wir können, ähnlich wie ein Notar, eine Information über den Kunden beim Nachlassgericht hinterlegen. Das kostet einmalig die Gebühr des Gerichtes, wir aber werden ganz sicher innerhalb von 3 Tagen informiert und der Kunde braucht nicht extra zum Notar gehen. Das geht auch, wenn der Kunde bereits ein Testament hinterlegt hat.
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Der Kunde kann ein handschriftliches Testament erstellen und mit unserem Text ergänzen und beim Nachlassgericht hinterlegen. Dann werden die Gebühren beim Nachlassgericht nur einmal fällig.
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kostet nichts, ist aber auch unsicher.
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kostet die Notargebühren, die bei einem Notar für das Testament sowieso anfallen
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und 4. kostet 99,- €, darin enthalten sind die Gebühren des notariellen Testamentsregisters. Im lifetime-Paket sind diese Kosten inklusive.
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